Ihre Malteser in Quierschied...
...heißen Sie herzlich willkommen auf ihren Internet-Seiten. Hier finden Sie alles über Tätigkeiten, Aktionen, Kurse, Ausrüstung und Einsätze.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinprodukte- sicherheit bestimmen.
Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden.
Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge@malteser.orgkontaktieren.